Meine Leistungen
Liebe Patientin, lieber Patient,
Sie möchten zu mir zur Ernährungsberatung oder - Therapie kommen.
Vorab melden Sie sich bitte telefonisch oder per Email bei mir und teilen mir Ihr Anliegen (z.B. die Diagnose oder Verordnung vom Arzt) mit.
Die weiteren Schritte rund um die Beratung, sowie die Kosten werden im Vorgespräch erläutert und ein Termin vereinbart.
Eine evtl. notwendige Terminänderung geben Sie bitte spätestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin telefonisch oder per E-Mail bei mir bekannt.
Ich biete Ihnen:
- Beratung bei Gewichtsreduktion,
- gesunde Ernährung für Kinder
- Beratung während der Schwangerschaft und Stillzeit, Ernährung für Kinder
- Ernährungstherapeutische Maßnahmen bei
Adipositas, Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Bluthochdruck, Nahrungsmittelunverträglichkeit, Nahrungsmittelallergien, Fettstoffwechselstörungen, Magen- und Darmerkrankungen
Methoden:
- Einzel- und Gruppenberatung
Zu Ihrer Information
Die Ernährungstherapie
Eine ernährungstherapeutische Maßnahme umfasst in der Regel 5 Sitzungen (Erstgespräch und meistens 4 Folgeberatungen). Der behandelnde Arzt stellt dafür eine „ ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ aus (§43 SGB). Die gesetzlichen Kassen erstatten bzw. bezuschussen diese Beratung.
Von vielen Krankenkassen werden 85% bis 100% der Kosten übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung wegen bereits vorhandener Erkrankungen vorliegt, d.h. Übergewicht (BMI > 30), Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörung, Diabetes mellitus, Krebserkrankungen usw.
Die Versicherten können diese Leistung nur mit Zuweisung eines Arztes in Anspruch nehmen. Private Krankenkassen handhaben die Kostenübernahme unterschiedlich. Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.
Die notwendigen Formulare für Ihre Krankenkasse stehen Ihnen als "Download" im Menüpunkt "Allgemeine Informationen" zur Verfügung.
Die Ernährungsberatung
Eine präventive Ernährungsberatung nach §20 SGB kann auch ohne eine medizinische Notwendigkeitsbescheinigung eines Arztes von der gesetzlichen Krankenkasse bezuschusst werden. Häufig werden dann eine Erstberatung und zwei Folgeberatungen finanziell unterstützt. Hier fällt die Zuzahlung der Kassen geringer aus.
Die Abtretungserklärung
Einige Krankenkassen weisen bereits auf die Möglichkeit einer Abtretungserklärung hin, sollte das nicht der Fall sein, fragen Sie nach. Die Abtretungserklärung ermöglicht Ihnen, nur den Beitrag, den Sie selbst zuzahlen müssen, an den Anbieter bzw. Berater zu entrichten. Die Differenz, also den Teil den die Kasse zahlt, überweist die Krankenkasse direkt an den Berater. Die Abtretungserklärung hat den Vorteil, dass Sie nicht in Vorkasse treten müssen, sondern lediglich nur Ihren Anteil zahlen.
Ich hoffe, Sie hiermit ausreichend informiert zu haben, stehe Ihnen aber selbstverständlich für noch evtl. offene Fragen gern zur Verfügung.